Psychotherapie Hauptbahnhof

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Rahmenbedingungen


Der erste Schritt ist oft der schwerste und die Hemmschwelle sich bei jemanden zu melden, der einem helfen soll, kann besonders groß sein.  Vielleicht haben Sie selbst schon viel ausprobiert – im Internet gelesen, Bücher gekauft, oder mit Freunden geredet. Und doch bleibt manchmal alles gleich. Vielleicht halten Sie auch gewisse Vorurteile davon ab, professionelle Hilfe zu suchen. Vielleicht machen Sie sich Gedanken, ob Psychotherapie überhaupt das Richtige für Sie ist. Eine Therapie zu machen, ist mutig und zeigt Respekt für das eigenen Wohlbefinden.


Im Erstgespräch sollten Sie darauf achten, ob sie sich von mir verstanden und bei mir gut aufgehoben fühlen, denn die Beziehung zwischen Therapeut und Patient ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Im Mittelpunkt des Erstgesprächs stehen neben der  therapeutischen Funktion auch Ihre Beweggründe für eine Psychotherapie (Anlass, Motivation, Erwartung und Therapieziele). Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.


Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit mir. Ich freue mich auf Sie.

  • Die übliche Frequenz für eine Psychotherapie ist einmal pro Woche, wobei die genaue Häufigkeit von den individuellen Umständen, der Art des Problems und den Therapiezielen abhängt. Eine höhere Frequenz (2 bis 3 Mal pro Woche) ist bei akuten Krisen oder intensiven Behandlungen sinnvoll, während gegen Ende der Therapie die Frequenz oft reduziert wird.


  • Die Dauer einer einzelnen Sitzung beträgt 50 Minuten. Auf Wunsch ist auch eine Doppelstunde, 90 Minuten möglich.


  • Übliche Frequenz - Wöchentlich: Eine Sitzung pro Woche ist für viele Menschen ein guter Ausgangspunkt, da dies regelmäßige Fortschritte ermöglicht.


  • Individuell anpassbar: Die Frequenz wird individuell mit dem Therapeuten besprochen und kann je nach Bedarf angepasst werden.

  • Was die Frequenz beeinflussen kann:
    Krisen oder intensive Phasen: In akuten Krisen oder bei besonders dringendem Behandlungsbedarf können zwei oder mehr Sitzungen pro Woche sinnvoll sein.


  • Therapieende: Gegen Ende der Therapie wird die Frequenz häufig verringert. 


  • Paartherapie dauert  90 Minuten.


_Verschwiegenheitspflicht_


Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.


Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.


Wünschen KlientInnen/PatientInnen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.

Es kann immer mal vorkommen, das vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können. Wie bei vielen Dienstleistungen auf Honorarbasis bei den speziell ein fixer Termin reserviert wurde , gibt es hier eine Absageregelung. Diese besagt, dass der Termin mindestens 24 Stunden vor dem Termin  abzusagen ist, andernfalls ist das Honorar für die ausgefallene Stunde zu bezahlen. Ein Termin nach dem Wochenende oder vor einem Feiertag ist am vorherigen letzten Arbeitstag abzusagen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Falls Sie aufgrund einer Erkrankung nicht kommen können, Fallen für Sie bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung keine Kosten an.


Ich biete PatientInnen, die verhindert sind persönlich in die Praxis zu kommen als Alternative  Psychotherapie via Telefon oder Internet an!

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10 bzw. ICD 11) haben Patientinnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.


Erforderlich ist eine ärztliche Bestätigung. Sie kann vom Hausarzt ausgestellt werden und sollte vor der zweiten Sitzungen mitgebracht werden, damit die Krankenkasse die Teilrefundierung vornehmen kann. Wenn sie mehr als 10 Sitzungen benötigen, muss ein Antrag bei der Krankenkassa eingebracht werden. Diesen fülle ich stets gemeinsam mit meinen PatientInnen aus.


Für die ersten zehn Einheiten ist es somit nicht erforderlich, einen Antrag für die Bewilligung auszufüllen., da sie bewilligungsfrei sind.  Sie müssen  die Honorarnoten, welche Sie von mir erhalten, bei der Krankenkassa einreichen und bekommen den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen. 


Die Höhe der Zuschüsse für eine Einzelsitzung (50 Minuten) bei den diversen Krankenkassen  beträgt derzeit:

 

  • ÖGK      € 33,70
  • BVAEB  € 48,80
  • SVS        € 45,00
  • KFA       € 36,00